Prostituiertenschutzgesetz kurz erklärt (Stand November 2026)

Prostituiertenschutzgesetz kurz erklärt (Stand November 2026)

Seit dem 1. Juli 2017 gilt in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Es soll Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, besser schützen und das Gewerbe regulieren. Hier die wichtigsten Punkte – ohne juristischen Fachjargon. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Anmeldepflicht

Wer in Deutschland sexuelle Dienstleistungen anbietet, muss sich bei der zuständigen Behörde anmelden und erhält eine Anmeldebescheinigung. Vorher ist eine gesundheitliche Beratung vorgeschrieben. Anmeldung und Beratung müssen regelmäßig erneuert werden.

Kondompflicht

Beim Geschlechtsverkehr und Oralverkehr gilt eine Kondompflicht. Werbung für ungeschützte Dienstleistungen ist verboten.

Erlaubnis für Betriebe

Bordelle, Terminwohnungen, Escort-Agenturen und andere Prostitutionsgewerbe brauchen eine behördliche Erlaubnis. Dafür gelten Mindestanforderungen an Räume, Hygiene und Zuverlässigkeit der Betreiber.

Was bedeutet das für Gäste?

Für Kunden ist der Besuch bei einer volljährigen, freiwillig tätigen Person legal. Strafbar ist es dagegen, die Zwangslage von Opfern von Menschenhandel oder Zwangsprostitution auszunutzen. Wer Hinweise auf Zwang bemerkt, sollte die Polizei oder eine Fachberatungsstelle informieren.

Aktueller Stand der Debatte

Das Gesetz wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen evaluiert; der Bericht wurde im Juni 2025 dem Bundestag vorgelegt. Seitdem berät eine Kommission über Verbesserungen beim Schutz von Prostituierten, erste Ergebnisse werden für Ende November 2026 erwartet. Politisch wird auch über ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten „Nordischen Modell“ diskutiert – beschlossen ist ein solches Verbot in Deutschland bislang nicht. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich die Rechtslage ändert.

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